Kündigung
Wir prüfen Fristen, Formfehler, Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz. Sie erfahren schnell, ob und wie Sie gegen die Kündigung vorgehen können.
Arbeitsrecht in Fellbach bei Stuttgart
Klare anwaltliche Einschätzung bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Schnell, verständlich und ohne unnötiges Juristendeutsch.
Die erste Einschätzung ist kostenlos.
Wichtig
Gegen eine Kündigung können Sie in der Regel nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Danach gilt die Kündigung oft als wirksam.
Ihre Ansprechpartnerin
Eine Kündigung trifft selten zum richtigen Zeitpunkt. Ebru Hazinedar weiß das, und sie weiß, was in den ersten Tagen danach zählt: eine klare Einschätzung, keine leeren Versprechen.
Sie ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und berät seit rund 20 Jahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Mehr als 15 Jahre Führungserfahrung geben ihr einen Blick, den rein juristische Ausbildung nicht liefert: Sie kennt die Seite des Arbeitgebers, die Dynamik hinter solchen Entscheidungen und was das für Ihre Verhandlungsposition bedeutet.
Leistungen
Wir prüfen Fristen, Formfehler, Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz. Sie erfahren schnell, ob und wie Sie gegen die Kündigung vorgehen können.
Ob eine Abfindung möglich ist, entscheidet sich meist mit der Kündigung selbst. Wir ordnen realistisch ein, welche Verhandlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.
Unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann Sperrzeiten auslösen und wichtige Ansprüche abschneiden.
Rechtsschutzversicherung vorhanden? Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden die anwaltlichen Kosten in der Regel vollständig übernommen. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehmen wir für Sie.
Abfindung
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Gezahlt wird meist, weil der Arbeitgeber das Risiko und die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens vermeiden will. Je angreifbarer die Kündigung, desto besser Ihre Verhandlungsposition.
Ein verbreiteter Orientierungswert ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist kein Anspruch, sondern ein Ausgangspunkt. Entscheidend sind Betriebszugehörigkeit, Gehalt und vor allem die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Damit entfällt Ihr wichtigstes Druckmittel und mit ihm meist auch die Chance auf eine Abfindung. Lassen Sie Ihre Kündigung deshalb sofort prüfen.
Ablauf
Sie rufen an, schreiben eine E-Mail oder buchen direkt online einen Termin. Die erste Einschätzung ist kostenlos.
Wir ordnen ein, was dringend ist und welche Schritte sinnvoll sind.
Sie entscheiden danach, ob wir für Sie tätig werden sollen.
Bewertungen
„Klare, realistische Beratung von Anfang an. Keine falschen Versprechen, sondern eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage und ein durchdachter Plan. Die Klage wurde am Ende vollständig abgewehrt."
„Frau Hazinedar hat mir in meiner Krankenzeit geholfen, als ich unrechtmäßig gekündigt wurde. Sie war immer erreichbar und hat das Verfahren richtig gestellt. Das Ergebnis hat gestimmt."
„Trotz der Risiken hat Frau Hazinedar durch Fachwissen und Verhandlungsgeschick eine hervorragende Lösung gefunden. Rundum gut betreut."
„Frau Hazinedar hat mich in einem arbeitsrechtlichen Streit zu meiner vollen Zufriedenheit vertreten. Ich habe mich mit meinem Anliegen äußerst gut beraten gefühlt."
„Schnell und kompetent. Frau Hazinedar hat meinen Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durchgesetzt."
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Wählen Sie direkt einen passenden Termin. Im Termin klären wir kurz Ihr arbeitsrechtliches Anliegen und die nächsten sinnvollen Schritte.
Vor dem Termin
Für die erste Einschätzung reicht eine kurze Schilderung. Hilfreich sind, falls vorhanden, Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.
Erste Einschätzung
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zeitnah zurück.
Kontakt
Je früher Sie reagieren, desto mehr Handlungsspielraum bleibt, besonders innerhalb der 3-Wochen-Frist nach einer Kündigung.
Wir sind für Mandantinnen und Mandanten aus Fellbach, Waiblingen, Stuttgart und dem gesamten Rems-Murr-Kreis da.