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Arbeitsrecht in Fellbach bei Stuttgart

Kündigung erhalten? Wir prüfen Ihre Rechte.

Klare anwaltliche Einschätzung bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Schnell, verständlich und ohne unnötiges Juristendeutsch.

Die erste Einschätzung ist kostenlos.

Wichtig

Nur 3 Wochen Zeit

Gegen eine Kündigung können Sie in der Regel nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Danach gilt die Kündigung oft als wirksam.

Rechtsanwältin Ebru Hazinedar

Rechtsanwältin Ebru Hazinedar

Eine Kündigung trifft selten zum richtigen Zeitpunkt. Ebru Hazinedar weiß das, und sie weiß, was in den ersten Tagen danach zählt: eine klare Einschätzung, keine leeren Versprechen.

Sie ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und berät seit rund 20 Jahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Mehr als 15 Jahre Führungserfahrung geben ihr einen Blick, den rein juristische Ausbildung nicht liefert: Sie kennt die Seite des Arbeitgebers, die Dynamik hinter solchen Entscheidungen und was das für Ihre Verhandlungsposition bedeutet.

Wobei wir Sie unterstützen

Kündigung

Wir prüfen Fristen, Formfehler, Sozialauswahl und Sonderkündigungsschutz. Sie erfahren schnell, ob und wie Sie gegen die Kündigung vorgehen können.

Abfindung

Ob eine Abfindung möglich ist, entscheidet sich meist mit der Kündigung selbst. Wir ordnen realistisch ein, welche Verhandlungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

Aufhebungsvertrag

Unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann Sperrzeiten auslösen und wichtige Ansprüche abschneiden.

Rechtsschutzversicherung vorhanden? Besteht eine Rechtsschutzversicherung, werden die anwaltlichen Kosten in der Regel vollständig übernommen. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehmen wir für Sie.

Ihre Kündigung ist der Hebel zur Abfindung

Wann Arbeitgeber zahlen

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Gezahlt wird meist, weil der Arbeitgeber das Risiko und die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens vermeiden will. Je angreifbarer die Kündigung, desto besser Ihre Verhandlungsposition.

Wovon die Höhe abhängt

Ein verbreiteter Orientierungswert ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Das ist kein Anspruch, sondern ein Ausgangspunkt. Entscheidend sind Betriebszugehörigkeit, Gehalt und vor allem die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

Warum die 3 Wochen zählen

Nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Damit entfällt Ihr wichtigstes Druckmittel und mit ihm meist auch die Chance auf eine Abfindung. Lassen Sie Ihre Kündigung deshalb sofort prüfen.

So läuft die Ersteinschätzung ab

1

Anfrage stellen

Sie rufen an, schreiben eine E-Mail oder buchen direkt online einen Termin. Die erste Einschätzung ist kostenlos.

2

Fristen prüfen

Wir ordnen ein, was dringend ist und welche Schritte sinnvoll sind.

3

Entscheidung treffen

Sie entscheiden danach, ob wir für Sie tätig werden sollen.

4,7 von 5,0 Sternen – 33 Bewertungen auf anwalt.de

★★★★★

„Klare, realistische Beratung von Anfang an. Keine falschen Versprechen, sondern eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage und ein durchdachter Plan. Die Klage wurde am Ende vollständig abgewehrt."

H. C.  |  Arbeitsrecht

★★★★★

„Frau Hazinedar hat mir in meiner Krankenzeit geholfen, als ich unrechtmäßig gekündigt wurde. Sie war immer erreichbar und hat das Verfahren richtig gestellt. Das Ergebnis hat gestimmt."

L. K.  |  Arbeitsrecht

★★★★★

„Trotz der Risiken hat Frau Hazinedar durch Fachwissen und Verhandlungsgeschick eine hervorragende Lösung gefunden. Rundum gut betreut."

N. N.  |  Arbeitsrecht

★★★★★

„Frau Hazinedar hat mich in einem arbeitsrechtlichen Streit zu meiner vollen Zufriedenheit vertreten. Ich habe mich mit meinem Anliegen äußerst gut beraten gefühlt."

O. H.  |  Arbeitsrecht

★★★★★

„Schnell und kompetent. Frau Hazinedar hat meinen Urlaubsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durchgesetzt."

K. L.  |  Arbeitsrecht

Online-Terminvereinbarung

Wählen Sie direkt einen passenden Termin. Im Termin klären wir kurz Ihr arbeitsrechtliches Anliegen und die nächsten sinnvollen Schritte.

Online-Terminvereinbarung

Was Sie bereithalten können

Für die erste Einschätzung reicht eine kurze Schilderung. Hilfreich sind, falls vorhanden, Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber.

  • Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Arbeitsvertrag und letzte Abrechnung
  • Fristen, Termine oder Schriftverkehr

Anfrage zur Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zeitnah zurück.

Die Übermittlung ersetzt keine Fristprüfung im Einzelfall. Bei laufenden Fristen rufen Sie bitte zusätzlich an.

Erreichbarkeit

Auch abends und am Wochenende für Sie da

Eine Kündigung kommt selten zu einem günstigen Zeitpunkt. Unser Sekretariat ist auch abends und am Wochenende erreichbar, damit Ihre Anfrage nicht bis Montag warten muss. Ihre Anwältin meldet sich zeitnah mit einer ersten Einschätzung.

Sofort-Kontakt

Je früher Sie reagieren, desto mehr Handlungsspielraum bleibt, besonders innerhalb der 3-Wochen-Frist nach einer Kündigung.

Wir sind für Mandantinnen und Mandanten aus Fellbach, Waiblingen, Stuttgart und dem gesamten Rems-Murr-Kreis da.

0711 41491940 E-Mail schreiben

Rechtsanwältin Ebru Hazinedar
Höhenstr. 21
70736 Fellbach

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